von der Krankenkasse zu zahlenden

Kassenleistungen

Hebammenhilfe – Ihre Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Rheinland-Pfalz

Von Anfang an bestens begleitet. Bereits mit Beginn Ihrer Schwangerschaft haben Sie Anspruch auf umfassende Hebammenhilfe. Die Kosten für die gesetzlich vorgesehenen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel vollständig übernommen und direkt mit Ihrer Hebamme abgerechnet.

Unsere Hebammen begleiten Sie individuell und einfühlsam während der Schwangerschaft, bei der Geburtsvorbereitung, im Wochenbett und in der Stillzeit. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Schwangerschaftsvorsorge, Beratung bei Beschwerden, Wochenbettbetreuung, Stillberatung sowie Rückbildungskurse.

Unser Tipp: Melden Sie sich möglichst früh in der Schwangerschaft bei einer Hebamme an. So können wir Sie von Beginn an kompetent begleiten und gemeinsam den Grundstein für eine entspannte Schwangerschaft und einen guten Start ins Familienleben legen.

Wochenbettbetreuung

Wochenbettbetreuung

Geburtsvorbereitung

Geburtsvorbereitung